Akklamation

(lat. acclamare = zurufen), Äusserung der Zustimmung zu einem Vorschlag oder Antrag in einer Versammlung durch Zurufe, Klatschen oder durch sonstige akustische Kundgebung (z. B. Trampeln in einer Studentenversammlung). Manche Vereinssatzungen gestatten, dass Abstimmungen oder Wahlen "per Akklamation" erfolgen. Individuelle Stimmabgabe dann entbehrlich. Abstimmung.

Zustimmung durch Zuruf (z.B. auch Beifall) ohne Stimmenauszählung

ist eine Form der Zustimmung bei Wahlen oder Abstimmungen in einer Versammlung; sie wird durch mündliche Erklärung (Zurufe, Beifall oder sonstige Zustimmungskundgebung) der Anwesenden geäußert und erübrigt eine Stimmenzählung.




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