Aktives Wahlrecht

Befugnis, einen anderen zu wählen; im Gegensatz passives Wahlrecht, Wahl.

ist die Befugnis, andere Personen in Parlamente u. a. Vertretungskörperschaften zu wählen (im Gegensatz zum passiven W., d. h. zur Befugnis, sich als Kandidat aufstellen zu lassen). S. Wahlrecht (öffentl.).




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