Aktivseite

linke Seite der Handels- bzw. Steuerbilanz. Auf dieser Seite werden die Vermögenswerte (sog. Aktiva oder Aktivposten) der Unternehmung ausgewiesen. Sie zeigt, wie die auf der Passivseite aufgeführten finanziellen Mittel verwendet wurden. Die Summe der Werte von Aktiv- und Passivseite müssen übereinstimmen, ansonsten ist die Bilanz nicht ausgeglichen.
Beide Seiten werden nach bestimmten Gliederungsvorschriften — je nach Rechtsform der Unternehmung
— geordnet. Dabei wird die in § 266 HGB vorgeschriebene Gliederungsreihenfolge für Bilanzen großer und mittelgroßer Kapitalgesellschaften i. d. R. auch für die Bilanzen der übrigen Unternehmungen verwendet. Nach § 266 HGB sind die Aktivposten nach abnehmender Bindungsdauer geordnet, daher steht z. B. das Anlagevermögen, welches dem Betrieb auf Dauer zu dienen bestimmt ist, über dem Umlaufvermögen.




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