Akzeptkredit

in der modernen Kreditwirtschaft sehr wichtiges Kreditgeschäft. Die Bank akzeptiert, gegen Zahlung einer Akzeptprovision, einen Wechsel (meist mit einer dreimonatigen Verfallzeit), dessen Aussteller einer ihrer Kunden (Unternehmen) ist, den sie für kreditwürdig hält. Mit diesem Akzept kann sich der Bankkunde Kredit, z. B. durch Verkauf des Akzeptes, bei einer anderen Bank oder bei seinem Lieferanten, verschaffen. Der Bank gegenüber verpflichtet sich der Kunde zur rechtzeitigen Einlösung des Wechsels. Der Vorteil des A.s besteht darin, dass Wechselhauptschuldner eine Bank ist und das Akzeptpapier so zu einem hochwertigen Kreditmittel wird. Die Akzeptbank braucht nicht, wie bei Barkredit, Barmittel aufzuwenden. Remboursgeschäft, Gefälligkeitswechsel.

Bezeichnung für eine Form der Kreditgewährung, bei der eine Bank ihrem Kunden, dem Kreditnehmer, es gestattet, bis zu einem gewissen Höchstbetrag Wechsel auf sie zu ziehen, und diese akzeptiert. Durch die Akzeptierung stellt das Kreditinstitut dem Kunden seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung Kreditleihe). Im Außenverhältnis ist das Kreditinstitut zur Wechseleinlösung gegenüber dem Wechselinhaber verpflichtet, unabhängig davon, ob der Kreditnehmer für Deckung sorgt. Im Innenverhältnis ist der Kunde aufgrund des Kreditvertrages mit Geschäftsbesorgungscharakter gegenüber dem Kreditinstitut verpflichtet, spätestens einen Tag vor dem Verfall des Wechsels den Gegenwert zur Verfügung zu stellen. Kauft die Bank selbst den Wechsel an, so liegt zusätzlich ein Diskontkredit vor. Akzeptkredite werden zur Finanzierung kurzfristiger Warengeschäfte gewährt.

Bankakzept.




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