Anfechtungsgesetz

Gläubigeranfechtung.

ist das seit 1. 1. 1999 geltende Gesetz, nach dem gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens ( Insolvenzanfechtung) angefochten werden können. Gläubigeranfechtung Lit.: Huber, M., Anfechtungsgesetz, 10. A. 2006

Gläubigeranfechtung.

Gläubigeranfechtung.




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