Anklagesatz

(§ 200 I 1 StPO) ist der Teil der Anklageschrift, der den Angeschuldigten, die ihm zur Last gelegte Tat, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften bezeichnet. Lit.: Solbach, G./Klein,H., Anklageschrift, 12. A. 2004

Anklageschrift.

Anklageschrift.




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