Anwaltskosten

Kosten, die der Mandant dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit zu vergüten hat; geregelt in der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vom 26.7.57: a) für gewisse Tätigkeiten (z. B. Vergleich, Verhandlung oder Beweisaufnahme vor Gericht) erhält der Anwalt eine feste Gebühr, die sich nach dem Streitwert (Gegenstandswert) richtet;
b) für andere Tätigkeiten (z. B. Rat, Auskunft, Gutachtentätigkeit) ist die Gebühr vom Anwalt innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens nach billigem Ermessen zu bestimmen; c) eine höhere als die gesetzliche Vergütung kann der Anwalt nur bei entspr. schriftlicher Vereinbarung mit seinem Mandanten fordern; Erfolgshonorar, Prozesskosten.

Rechtsanwaltsgebühr.




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