Arbeitsverwaltung

Bezeichnung für die Bundesanstalt für Arbeit und die nachgeordneten Behörden (Landesarbeitsämter, Arbeitsämter). Die A. ist als Teil der öffentl. Verwaltung zuständig für die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung und für die Arbeitslosenversicherung.

Die Aufgaben der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungsgesetz) verlangen vom Staat eine Vielzahl von Massnahmen. Das hat zum Aufbau einer besonderen Behördenorganisation, der A., geführt: Arbeitsämter, Landesarbeitsämter, Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg. Oberste Arbeitsbehörde im Bund ist das Bundesministerium für Arbeit u. Sozialordnung; in den Ländern das jeweilige Landesarbeitsministerium. Aufgaben u. Aufbau der Bundesanstalt für Arbeit u. der nachgeordneten 9 Landesarbeitsämter u. 146 Arbeitsämter sind im Arbeitsförderungsgesetz geregelt; sie werden weitgehend aus dem Beitragsaufkommen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Über die genannten Aufgaben hinaus ist der A. ausserdem die Zahlung von -y Kindergeld u. Konkursausfallgeld übertragen. - In der Organisation der A. schlägt sich der Grundsatz der Selbstverwaltung nieder. Bei der Bundesanstalt für Arbeit u. den ihr nachgeordneten Instanzen bestehen Verwaltungsausschüsse, die paritätisch von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern beschickt werden. Ausserhalb der A. gibt es verschiedene Behörden, die arbeitsrechtliche Einzelaufgaben wahrnehmen, z. B. die für weite Bereiche des Arbeitsschutzes zuständigen Gewerbeaufsichtsämter.

ist der die Arbeitsverhältnisse betreffende Teil der öffentlichen Verwaltung. Die A. ist ein Teil der Leistungsverwaltung. Wichtigster Träger der A. ist die Bundesagentur für Arbeit mit Untergliederungen (Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit bzw. besonderen Dienststellen). Lit.: Diekjobst, B., Modernisierungskonzepte in der Arbeitsverwaltung, 2003




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