Arzneibuch

Das Arzneibuch ist eine vom zuständigen Bundesministerium bekannt gemachte Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln über die Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei ihrer Herstellung verwendeten Stoffen. Das Arzneibuch enthält auch Regeln für die Beschaffenheit von Behältnissen und Umhüllungen (§ 55 I Arzneimittelgesetz - AMG i. d. F. v. 12. 12. 2005, BGBl. I 3394 m. Änd.).

Die Regeln des Arzneibuchs werden von der Deutschen Arzneibuchkommission oder der Europäischen Arzneibuchkommission beschlossen. Die Deutsche Arzneibuchkommission hat die Aufgabe, über die Regeln des Arzneibuches zu beschließen und das Bundesministerium bei den Arbeiten im Rahmen des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches zu unterstützen (§ 55 II-V AMG). § 55 II-V AMG gelten entsprechend für die Tätigkeit der Deutschen Homoöpathischen Arzneibuchkommission (§ 55 VI AMG).




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