Arztregister von den Kassenärztlichen Vereinigungen für jeden Zulassungsbezirk geführtes Verzeichnis der zur kassenärztlichen Versorgung zugelassenen approbierten (Approbation) Ärzte. Auf Eintragung besteht gerichtlich erzwingbarer Rechtsanspruch. Einzelheiten in den Zulassungsordnungen für Kassenärzte bzw. Kassenzahnärzte vom 28.5.57.
Weitere Begriffe : Beteiligung, wesentliche | Realkonkurrenz | Geschlossene Abteilungen |
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