Ausfallzeit

ist die Zeit, die trotz Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus bestimmtem Anlass (z.B. Ausbildung, Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit) unter gewissen Voraussetzungen bei der Berechnung der Rente als Anrechnungszeit angerechnet werden kann.

in der sozialen Rentenversicherung Zeitabschnitte, in denen keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde, die aber bei der Rentenberechnung auf die anrechnungsfähigen Versicherungsjahre und bei der persönlichen Bemessungsgrundlage angerechnet werden (

Im Sozialrecht:

Bis zum 31.12.1991 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung u.a. Ausfallzeiten für Zeiten einer Krankheit, der Arbeitslosigkeit oder des Schulbesuchs berücksichtigt. Seit dem 1.1.1992 sind an die Stelle der Ausfallzeiten die Anrechnungszeiten getreten.

(Sozialversicherung). An ihre Stelle sind durch das Rentenreformgesetz 1992 die Anrechnungszeiten getreten (Rentenversicherung).




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