außerordentlicher Rechtsbehelf

Rechtsbehelf, der vom Vorliegen eines bestimmten Ereignisses abhängig ist und damit nicht generell gegeben ist. Zu den außerordentlichen Rechtsbehelfsverfahren zählen z. B. im Verwaltungsprozess das Anordnungsverfahren und das Aussetzungsverfahren, der Antrag auf Urteilsberichtigung bzw. -ergänzung (§§ 119, 120 VwGO), der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 153 VwG() sowie der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.




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