Bahnpolizei

ist Sonderpolizei der Eisenbahnen des öffentlichen Dienstes; hat nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung polizeiliche Befugnisse innerhalb des Bahngeländes. Kann bei Verstössen gegen bahnrechtl. Vorschriften auch Verwarnungsgeld nach § 56 OrdnungswidrigkeitsG erheben.

war eine Sonderpolizei der öffentlichen Eisenbahnen (Bahnhöfe, Gleise, Züge), die durch Gesetz vom 21. 1. 1992 in den Bundesgrenzschutz (Juli 2005 Bundespolizei) eingegliedert wurde. Polizei

Bundespolizei.

Die früher selbständige B. wurde mit G v. 21. 1. 1992 (BGBl. I 178) in den Bundesgrenzschutz eingegliedert. Inzwischen werden die Aufgaben der früheren B. von der Bundespolizei wahrgenommen.




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