Basistarif

gesetzliche Ausgestaltung der neuen Pflicht zur privaten Krankenversicherung gern. § 12 a VAG mit Wirkung ab 1. 1.2009. Aufgrund des GKV-WSG vom April 2007 müssen die privaten Krankenversicherungsunternehmen bei Kontrahierungszwang entsprechend der geseztlichen Krankenversicherung ein Leistungsspektrum wie im SGB V anbieten; eine Wechselmöglichkeit besteht dann bis zum 30. 6. 2009. Bedarfsgemeinschaft Sozialrecht: weitere Leistungsberechtigte neben dem Anspruchsteller bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, §7 Abs. 2 — Abs. 3 a SGB II. Mitglieder dieser Gemeinschaft haben keinen eigenständigen vollen Leistungsanspruch auf Grundsicherung, sondern im Wesentlichen nur auf nochmals reduziertes Sozialgeld, § 28 SGB II. Streitig ist dabei in der Praxis insbesondere, ob eine weitere Person mit dem Anspruchsteller in einer (formlosen) Einstandsund Verantwortungsgemeinschaft zusammenlebt und wirtschaftet, § 7 Abs. 3 Nr. 3 c) SGB II. Kriterien dafür enthält § 7 Abs. 3 a Nr. 1 — Nr. 4 SGB II bei mehr als einjährigem Zusammenleben. Deren tatsächliche Überprüfung erfolgt z. B. durch Wohnungsbegehungen von Mitarbeitern der Grundsicherungsträger zur Frage des faktischen Zusammenlebens oder des blossen besuchsweisen Aufenthalts in einer (fremden) Wohnung. Häufig sind derartige Feststellungen Ausgangspunkt für sozialgerichtliche Streitverfahren.

Krankenversicherung (2).




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