Beamter im statusrechtlichen Sinne

(Beamter im staatsrechtlichen Sinne) ist derjenige, der zu seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht und nach den geltenden Beamtengesetzen wirksam zum Beamten ernannt ist. Voraussetzung dafür ist insb., dass der Beamte
eine Ernennungsurkunde ( Ernennung) mit den Worten „unter Berufung in das Beamtenverhältnis” ausgehändigt bekommen hat. Er hat Ansprüche auf Besoldung, Versorgung ( Versorgungsbezüge), Erstattungsansprüche (z. B. Reise- und Umzugskosten, Beihilfe) und weitere allgemeine Rechte (z. B. das Recht auf Amtsbezeichnung, auf dienstliche Beurteilung sowie Einsicht in die Personalakte).




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