Beglaubigung von Diplomaten (= Akkreditierung)

Während die Entsendung von Mitarbeitern einer diplomatischen Vertretung einseitig dem Entsendestaat obliegt, wird vor der Ernennung eines Missionschefs (Botschafter, Gesandter; Diplomat) der Empfangsstaat um seine vorherige Zustimmung gebeten (agrément). Wird diese erteilt, wird der Missionschef vom Entsendestaat ernannt und erhält ein Beglaubigungsschreiben, das er nach Ankunft im Empfangsstaat dem Staatsoberhaupt überreicht. Dann erst ist er zur Ausübung seiner Funktionen als Missionschef berechtigt. Gleichwohl billigt ihm das Völkerrecht schon bei seiner Anreise die diplomatischen Vorrechte zu.




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