Beiseiteschaffen

ist in verschiedenen strafrechtlichen Bestimmungen unter Strafe gestellt: Verwahrungsbruch, Vollstreckungsvereitelung, Urkundenbeseitigung im Amt (Urkundenbeschädigung), Leichenentwendung. Zivilrechtl. kann B. unerlaubte Handlung od. Vertragsverletzung sein.




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