Berner Übereinkunft

zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst vom 9. 9. 1886, zuletzt revidiert in Brüssel am 26. 6. 1948; internationales Abkommen zur Regelung des Urheberrechts. a. Genfer Welturheberrechtsabkommen.

ist die völkerrechtliche Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (1886, mehrfach geändert), welche die Angehörigen anderer Vertragsstaaten in jedem Vertragsstaat mit den Angehörigen des jeweiligen Vertragsstaats gleichstellt. Lit.: Masoy, C., Kommentar zur Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, 1981; Franz, E., Der Werkbegriff der Berner Übereinkunft, 1993

Revidierte Berner Übereinkunft.

zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst wird das Erste, 1886 abgeschlossene größere internationale Abkommen zum Urheberrecht genannt. Darin gestehen die Vertragsstaaten den Angehörigen der anderen Vertragsstaaten den gleichen Urheberrechtsschutz wie den eigenen Staatsangehörigen zu. Die B. Ü. wurde 1896 und 1908 nach Revisionskonferenzen revidiert, insbes. zur Erweiterung des Schutzes auf mechanische Wiedergaben. Weitere Revisionen fanden 1928, 1948, 1967 und 1971 statt. Die BRep. ist der neuen Revidierten B. Ü. beigetreten (BGBl. 1965 II 1213; BGBl. 1973 II 1069). S. a. TRIPS.




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