Berufliche Ausbildung

Im Sozialrecht :

Berufliche Ausbildung bezeichnet Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung sowie dem Seemannsgesetz. Keine berufliche Ausbildung ist die "blosse" Ausbildung in Schulen, Hochschulen und hochschulähnlichen Einrichtungen. In der Arbeitsförderung erhalten bedürftige Teilnehmer an einer beruflichen Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe. Arbeitgebern können (Ermessen) von der Agentur für Arbeit Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gewährt werden (§§235, 235 a SGB III).

Für Zeiten der Berufsausbildung werden in der gesetzlichen Rentenversicherung für tatsächliche Zeiten der Ausbildung bis zu 36 Monate berücksichtigt. Die Förderung der beruflichen Ausbildung behinderter Menschen gehört zu den Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben (§33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX), der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 35 Abs. 1 SGB VII), der gesetzlichen Rentenversicherung (§16 SGB VI), der Arbeitsförderung, der sozialen Entschädigung (§§25 Abs. 4 S.l, 26 Abs. 1 BVG), der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 16 Abs. 1 S. 1 SGB II) und der Sozialhilfe (§54 Abs. 1 S.l SGB XII). S. Ausbildungsgeld. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe sind Gegenstände, die der Berufsausbildung dienen, nicht einzusetzen oder zu verwerten (§§ 4 Abs. 1 Alg II-V, 90 Abs. 2 Nr. 5 SGB XII).




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