Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen,

etwa von Branchenvereinigungen, Berufsorganisationen oder öffentlich-rechtlichen Verbänden, können gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen im Kartellrecht verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Beschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.




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