Betriebsüberlassungsvertrag

Unternehmensvertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien den Betrieb ihres Unternehmens einem anderen überlässt (§ 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG).
Unterfall des Betriebsüberlassungsvertrags ist der Betriebsführungsvertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien den Betrieb ihres Unternehmens in der Weise überlässt, dass für Rechnung der AG oder KGaA und regelmäßig auch in deren Namen gehandelt wird. Für den Betriebsfiihrungsvertrag greift § 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG jedenfalls analog ein.

Betriebspachtvertrag.
Betriebspachtvertrag.




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