Betäubungsmittelrecht

ist in Deutschland namentlich kodifiziert durch
1) Das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz 1994).
2) Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung in der Bekanntmachung der Fassung vom 20. 1. 1998.
3) Die Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung.
4) Die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung.
5) Die Betäubungsmittel-Kostenverordnung.
6) Die Rechtsverordnung des Hamburger Senats vom 25. 4. 2000 über die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen.
7) Das Grundstoffüberwachung.sgesetz (Abk. GÜG).
8) Das Geldwäschegesetz (Abk. GWG).
An internationalen Übereinkommen sind zu nennen:
1) Das Einheits-Ubereinkommen von 1961 über Suchstoffe in der durch das Protokoll zur Änderung des Einheits-Übereinkommens von 1961 geänderten Fassung (single convention).
2) Das Übereinkommen über psychotrope Stoffe.
3) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988.
Das Betäubungsmittelrecht ist ein Spezialgebiet des Arzneimittelrechts, das wegen der besonderen Gefährlichkeit der Substanzen einer erhöhten staatlichen Kontrolle unterliegt. Die Vorschriften des BtMG und des AMG stehen nebeneinander und schließen einander nicht aus.




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