Bevollmächtigung

ist die Erteilung einer Vertretungsmacht (Vollmacht) durch Rechtsgeschäft. Sie erfolgt durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung (einseitiges Rechtsgeschäft) gegenüber dem zu Bevollmächtigenden (Innenvollmacht) oder dem Dritten (Außenvollmacht), dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll (§167 I BGB) und kann in gegenläufiger Weise durch einseitiges Rechtsgeschäft aufgehoben werden. Sie ist streng zu trennen von dem ihr regelmäßig zugrundeliegenden Auftrag oder sonstigen Innenverhältnis. Lit.: Hofmann, K., Vollmachten, 8. A. 2002




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