Biologisches Material

(Biomaterial). Biotechnologische Erfindungen beruhen auf b. M. oder Verfahren, mit denen es hergestellt, bearbeitet oder bei denen es verwendet wird (§ 1 PatG). Der menschliche Körper und seine verschiedenen Entwicklungsphasen gehören nicht dazu. Isolierte Bestandteile des menschlichen Körpers, einschließlich Gensequenzen sind patentierbar (§ 1 a PatG).




Vorheriger Fachbegriff: biologische Waffen | Nächster Fachbegriff: Biometrische Merkmale


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen