Buchwert

im Handels- und Steuerrecht der Wert, mit dem ein Gegenstand, z. B. ein Grundstück, in der Bilanz geführt wird; er ist meist erheblich niedriger als der Verkehrswert; wenn daher der Gegenstand zum Verkehrswert veräussert wird, entsteht ein Gewinn, der zu versteuern ist.

ist der Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand in Büchern und Bilanzen eingetragen ist. Er ergibt sich vor allem aus den Anschaffungskosten und Herstellungskosten abzüglich der Abschreibung (Absetzung für Abnutzung). In Betracht kommt auch der gemeine Wert. Lit.: Richter, B., Die Abfindung ausscheidender Gesellschafter, 2002

In einer Bilanz ausgewiesener Wert eines Wirtschaftsgutes. Im Regelfall stellt er die (ggf. um Abschreibungen verminderten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes dar. Der Buchwert stimmt häufig nicht mit dem tatsächlichen Wert überein. Dieses ist insbesondere der Fall, wenn stille Reserven vorhanden sind.

ist der Wertansatz, mit dem Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens in den Geschäftsbüchern oder in der Bilanz ausgewiesen werden. Er ergibt sich als Differenz zwischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und verrechneten Zu- oder Abschreibungen. Liegt der B. unter dem den Vermögensgegenständen am Bewertungsstichtag beizulegenden tatsächlichen Wert, so bestehen stille Reserven.




Vorheriger Fachbegriff: Buchversitzung | Nächster Fachbegriff: Buchwertklausel


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen