Bundesimmissionsschutzgesetz

ist das Immissionen betreffende Bundesgesetz. Lit.: BImSchG, 7. A. 2005; Jarass, H., Bundesimmissionsschutzgesetz, 7. A. 2007; Bundesimmissionsschutzgesetz, hg.v. Feldhaus, G. u.a., 17. A. 2006; Bundesimmissionsschutzgesetz (Lbl.), hg. v. Kotulla, M., 2004

, Abk. BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.9.2002 (BGBl. I S.3830), mit späteren Änderungen (BGBl. III/FNA 2129-8). Zweck des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Immissionsschutzrecht

(BImSchG) Immissionsschutzrecht.




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