Bundesgesetzblatt

amtliches Verkündigungsblatt für Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes, auch der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die Gesetzesrang haben. Daneben veröffentlichen die Bundesminister in ihren Amtsblättern lediglich Verwaltungsvorschriften.

das amtliche Verkündigungsblatt für die vom Bund erlassenen Gesetze und Rechtsverordnungen (Verordnung). es enthalten Teil I alle innerdeutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften. Teil II durch Gesetz in der BRD geltende zwischenstaatl. Vereinbarungen. Teil III ist eine systematische Sammlung des geltenden Bundesrechts.

ist das in einer Auflage von rund 14000 Stücken erscheinende amtliche Verkündungsblatt für Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes (Art. 82 I GG). Es ist in drei Teile gegliedert. Teil I enthält die Bundesgesetze und Bundesverordnungen. Lit.: Bundesgesetzblatt Gesamtregister 1949-2000, hg. v. Tischler, S., 3. A. 2001

Das BGBl. ist das Publikationsorgan für die vom Bund erlassenen Rechtsvorschriften (Gesetze und Rechtsverordnungen). Es wird vom Bundesminister der Justiz herausgegeben. In Teil I und II werden die Rechtsvorschriften in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Ausfertigung verkündet (Verkündung von Rechtsvorschriften), wobei Teil II insbes. die durch sog. Transformationsgesetz zu innerstaatlichem Recht gewordenen völkerrechtlichen Abkommen sowie bestimmte Arten von Rechtsverordnungen (z. B. EWG-Verordnungen) enthält. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Ges. über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. 7. 1958 (BGBl. I 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht; dieser Teil dient also der Rechtsbereinigung. Als Beilage zum BGBl. erscheinen jährlich die Fundstellennachweise A zum BGBl. I und B zum BGBl. II, die die Fundstellen der geltenden Vorschriften enthalten. Im Gegensatz zum BGBl. enthalten die Amtsblätter der Ministerien i. d. R. nur Verwaltungsvorschriften. S. a. Bundesanzeiger.




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