Bußgeldkatalog

Die Ahndung von nicht geringfügigen Verkehrsverstößen basiert auf dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der seit dem 1. Januar 1990 gilt. Daneben gibt es zwar teilweise auch Kataloge der Länder, aber diese dürfen keine vom bundeseinheitlichen Katalog abweichenden Beträge oder Regelsätze vorsehen. Der Bußgeldkatalog betrifft Tatbestände, für die eine Geldbuße von 80 EUR oder mehr in Betracht kommt, sowie Regelungen über Fahrverbote. Bei den in ihm enthaltenen Beträgen wird von einer fahrlässigen Begehung und von "normalen" Tatumständen ausgegangen. Da es sich um eine Rechtsverordnung handelt, sind Behörden und Gerichte für den beschriebenen "Normalfall" an die vorgegebenen Sätze gebunden.
Verschärfung der Regelsätze
Falls eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung vorliegt, erhöhen sich die Regelsätze normalerweise. Dazu kann es auch kommen, wenn frühere Verkehrsverstöße bekannt werden, die noch nicht aus dem Verkehrszentralregister getilgt wurden oder noch nicht tilgungsreif sind.
§ I BKatV
Siehe auch Verwarnung

von der Verwaltungspraxis erarbeitete Übersicht über Verwarnungen und Bußgelder bei den verschiedenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht.

ist die systematische Aufstellung über die Höhe der bei verschiedenen Ordnungswidrigkeiten zu leistenden Bußgelder (in einem Katalog z.B. vom 4. 7. 1989, mit Änderungen z.B. vom 4. 2. 2000). Lit.: Janiszewski, H./Buddendiek, //., Verwamungs- und Bußgeldkatalog mit Punktsystem, 9. A. 2004; Ferner, W., Der neue Bußgeldkatalog, 10. A. 2003; Thubauville, W., Bußgeldkatalog, I.A. 2006; Bußgeldkatalog, hg.v. Burmann, M. u. a., 2. A. 2004

(Bußgeldverordnung): Der Bußgeldkatalog ist eine aufgrund der Ermächtigungsgrundlage des § 26 a StVG erlassene Rechtsverordnung, die bundeseinheitlich Regelsätze für Geldbußen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten vorgibt und Anordnungen über die Verhängung von Fahrverboten enthält. Er ist zum 1.1.2002 völlig neu gefasst worden und gilt bundesweit. Die bis dahin geltende Unterteilung in den Bußgeldkatalog für erhebliche Verkehrsverstöße und Verwarnungsgeldkatalog für geringfügige Verkehrsverstöße ist aufgegeben worden. Im Bußgeldkatalog sind seit dem 1.1.2002 fast alle typischen und immer wiederkehrenden Verkehrsverstöße erfasst und für jeden ist festgelegt, mit welcher Geldbuße er zu ahnden ist, ob und wie viele Punkte dafür im erkehrszentralregister einzutragen sind und ob und wenn ja, wie lange ein Fahrverbot zu verhängen ist. Die festgelegten Regelsätze sind für die
Verwaltungsbehörde prinzipiell bindend. Sie gelten jeweils für fahrlässige Tatbegehung und typische Umstände, sodass bei besonderen Einzelfällen auch abweichende Entscheidungen möglich sind.
Für geringfügige Verkehrsverstöße sieht der Bußgeldkatalog Regelsätze zwischen 5 und 35 € vor, die als Verwarnungsgeld erhoben werden. Bei Geldbußen ab 40 € erfolgt eine mit Punkten verbundene Eintragung in das Verkehrszentralregister in Flensburg.
Da es sich um eine Rechtsverordnung handelt, ist der Bußgeldkatalog bei der Bemessung der Geldbuße auch für die Gerichte bindend. Er soll eine gleichmäßige Behandlung von massenhaft zu entscheidenden gleichartigen Zuwiderhandlungen gewährleisten.

Bußgeld, Bußgeldverfahren.




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