(lat. allgemeine Meinung), Gewohnheitsrecht. (lat. [F.]) allgemeine Meinung (lat.) = allgemeine Meinung.
Vorheriger Fachbegriff: communio | Nächster Fachbegriff: Community treatment
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Wertpapier | Tilgungshypothek | Handelskompanien
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net