ConringHermann, *1606, +1681, Professor für Naturphilosophie und Politik in Helmstedt, daneben Jurist und Mediziner. C. durchbrach als erster die Überzeugung von der absoluten Geltung des römischen Rechts, wie es durch die Rezeption nach Deutschland gelangt war. Mit seiner nüchternen und kritisch-historischen Betrachtungsweise war er der Begründer der deutschen Rechtsgeschichte als selbständiger wissenschaftlicher Disziplin. Hauptwerk: De origine Juris Germanici, 1643. Jhering.
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