Debellatioim Völkerrecht die vollständige Besiegung des gegnerischen Staates mit dem Willen, seine staatliche Existenz auszulöschen; die D. ist eine Art des Untergangs von Völkerrechtssubjekten. Keine D. war die Niederlage des Deutschen Reiches 1945.
Weitere Begriffe : Verkehrsampel | Frauenhandel, Frauenraub | Ablauf einer Frist |
MMnews
|