Deutsche Welle

ist die Rundfunkprogramme und Fernsehprogramme in deutscher Sprache ins Ausland ausstrahlende öffentlich-rechtliche Bundesanstalt mit Sitz in Köln. Lit.: Dörr, D./Schiedermair, S., Die Deutsche Welle, 2003

Hörfunk, Fernsehen und Telemedien für das Ausland in deutscher Sprache wie auch in Fremdsprachen bietet die Deutsche Welle an, eine gemeinnützige öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundesrechts mit Sitz in Bonn und Berlin (§§ 1-3 des Gesetzes über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts „Deutsche Welle“ i. d. F. v. 11. 1. 2005, BGBl. I 90). Das Gesetz regelt im Einzelnen die Gestaltung der Sendungen, §§ 4-7, Werbung und Werbungsbeschränkungen, § 10, das Sponsern von Sendungen, § 11, Gegendarstellung, § 18. Organe der Deutschen Welle sind der Rundfunkrat, der Verwaltungsrat und der Intendant, § 24; die erstgenannten sind „Gremien“. Zusammensetzung und Aufgaben des Rundfunkrates ergeben sich aus §§ 31-35, die des Verwaltungsrates aus §§ 36-39. Anders als die Rundfunkanstalten des Landesrechts (s. a. Rundfunk, Rundfunkrecht) wird die Deutsche Welle nicht aus Gebühren, sondern überwiegend aus Haushaltsmitteln finanziert. Sie ist Mitglied der ARD.




Vorheriger Fachbegriff: Deutsche Telekom AG | Nächster Fachbegriff: Deutschen-Grundrechte


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen