Diskount

(Preisnachlass), im Geschäftsverkehr als Hinweis auf niedrige Preise gebräuchlich. In der Rechtssprechung wird die Bezeichnung "Diskount" als Zusatz zu einer Firma (z. B. "Diskount-Haus Müller") z. T. als unzulässig, weil irreführend angesehen.




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