Doppelbelastung

ist die mehrfache Besteuerung desselben Steuergegenstandes durch denselben Staat, Eine solche ergibt sich insbes., weil unterschiedliche Steuerarten an die gleiche Besteuerungsgrundlage anknüpfen, z. B. Belastung des zu versteuernden Einkommens mit Einkommen- und Gewerbesteuer oder Belastung des Grundstückserwerbs mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer. D. werden teilweise durch Steuerbefreiungen oder Anrechnungsmöglichkeiten beseitigt. So ist der grunderwerbsteuerpflichtige Immobilienerwerb von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 9 a UStG) und die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer anzurechnen.




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