Drogenfahrt

Wer unter der Wirkung bestimmter Betäubungsmittel (z. B. Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin) ein Kfz. im Straßenverkehr führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 3000 EUR und Fahrverbot geahndet werden kann (§§ 24 a, 25 StVG). Führen die Drogen oder andere berauschende Mittel zur Fahruntüchtigkeit, macht sich der Kfz.-Führer strafbar wegen Trunkenheit im Verkehr ( § 316 StGB) oder, wenn er eine Gefährdung verursacht, wegen Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB).




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