dualistisches Rechtsfolgensystem

(Zweispurigkeit): Als Rechtsfolge einer Straftat sieht das StGB außer Strafen auch die Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung vor. Neben Strafen können Nebenfolgen eintreten oder verhängt werden. Unabhängig davon können der Verfall des aus einer Straftat gezogenen Gewinns und seiner Surrogate oder die Einziehung der durch Straftaten hervorgebrachten oder zu ihrer Vorbereitung oder Begehung gebrauchten Gegenstände angeordnet werden.




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