Eigentümer - nichtberechtigter Besitzer - Verhältnis

(§§ 987 ff. BGB) ist das gesetzliche Schuldverhältnis (str.) zwischen dem Eigentümer einer Sache und einem Besitzer, dem kein Besitzrecht zusteht (sog. Vindikationslage). Der Eigentümer kann vom Besitzer Ersatz von Nutzungen (§§ 987ff. BGB) und Schäden (§§ 989ff. BGB), der Besitzer vom Eigentümer Erstattung von Verwendungen (§§ 994ff. BGB) verlangen. Dabei wird im Einzelnen unterschieden zwischen dem gutgläubigen Besitzer und dem bösgläubigen Besitzer, dem verklagten Besitzer und dem unverklagten Besitzer, dem unentgeltlichen Besitzer und dem entgeltlichen Besitzer sowie dem deliktischen Besitzer und dem nichtdeliktischen Besitzer. Die §§ 987 ff. BGB verdrängen in weitem Umfang andere Ansprüche (z.B. aus den § § 812 ff., 823 ff. BGB, Fremdbesitzerexzess). Lit.: Roth, //., Das Eigentümer-Besitzerverhältnis, JuS 2003, 937




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