| Einsichtsrecht ein subjektives und einklagbares Recht auf Einsichtnahme Öffentlicher oder privater Schriftstücke (z. B. Akten, Bücher, Urkunden). Bsp.: 
  
   
 Weitere Begriffe : Bauordnungsrecht | Arbeitsgemeinschaften | Anomietheorie | 
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