Erfolgsbeteiligung

Beteiligung am Gewinn bzw. Ertrag eines Geschäfts oder eines Gewerbebetriebs (z.B. Gewinnbeteiligung der Belegschaftsmitglieder).

ist (über den regelmäßigen Arbeitslohn hinaus) die vereinbarte Beteiligung eines Arbeitnehmers am Gewinn des Unternehmens, z. B. in Form einer Prämie, Tantieme.




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