Ersatzhehlereinach herrschender Meinung kann Hehlerei nur an den unmittelbar aus der Straftat stammenden Sachen begangen werden, nicht z. B. an den für gestohlenes Geld angeschafften Sachen (BGHSt 9. 137).
Weitere Begriffe : Durchsuchung von Personen | Haverei (Havarie) | Misshandlung |
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