Erstausstattung der Wohnung

Im Sozialrecht :

Zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe gehört die Erstausstattung der Wohnung (§§23 SGB II, 31 SGB XII). Die Leistung kommt z.B. nach einem Wohnungsbrand oder einer Erstanmietung in Betracht. Sie umfasst neben Möbeln auch Haushaltsgeräte.




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