Feldgeschworene

sind nach Landesrecht bei der Vermarkung von Grundstücken zuzuziehen und haben z.T. selbständig die Überprüfung und das Setzen von Grenzzeichen vorzunehmen. Sie werden gewählt und sind jeweils für den Bereich ihrer Gemeinde bzw. eines ausmärkischen Gebietes zuständig.

Grenzregelung bei Grundstücken.




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