Flurstück

auch Parzelle genannt, ist ein vermessenes, im Kataster unter einer bestimmten Nummer (Flurstücksnummer) gebuchtes Grundstück. Vom
F. als der vermessungstechnischen Einheit ist das Grundstück im Rechtssinne zu unterscheiden. Dieses kann mehrere F.e umfassen.

ist die vermessungstechnische Bezeichnung eines Grundstücks (bzw. Grundstücksteils).

ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster (Kataster) unter einer besonderen Nummer, der Flurstücksnummer, aufgeführt ist. S. a. Grundstück.




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