Gerichtskasse

ist die bei einem Gericht eingerichtete Zahlstelle (für Gerichtskosten). Sie ist Amtskasse bei der Justizverwaltung bei den Amtsgerichten. Sie ist zugleich Vollstreckungsbehörde nach der Justizbeitreibungsordnung. Lit.: Korintenberg/Lappe, F./Bengel/Reimann, Kostenordnung, 16. A. 2005




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