Gesamthandsvermögen

ist ein Sondervermögen, das den Berechtigten oder Verpflichteten als gesonderte rechtliche Einheit zusammen (zur gesamten Hand) zusteht. Auf ihm können besondere Verbindlichkeiten ruhen, für die das G. haftet (Gesamthandsgemeinschaft).

Gesamthandsgemeinschaft.




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