Gesetzesanalogie

ist die an eine einzelne Bestimmung eines Gesetzes geknüpfte Analogie (z.B. Anwendung des § 31 BGB auf den nichtrechtsfähigen Verein, Verbindlichkeit der staatlich genehmigten Wette analog § 763 BGB). Sie ist ein Fall der Analogie. Innerhalb der Analogie steht die G. neben der Rechtsanalogie. Lit.: Zippelius, R., Methodenlehre, 10. A. 2006

Analogie.

Analogie.




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