Gewinnanteil

(z.B. § 121 HGB) ist der Anteil des einzelnen Gesellschafters am Gewinn der Gesellschaft. In der Regel kann der Gesellschafter jährliche Auszahlung seines Gewinns verlangen. Der ausgezahlte G. ist Einkunft. Lit.: Arnold, M., Der Gewinnauszahlungsanspruch, 2001

(Dividende) ist bei einer Handelsgesellschaft oder einem Verein (i. w. S.), insbes. einer Genossenschaft, der Anteil am Jahresgewinn, der unter die Mitglieder der betr. Personenvereinigung verteilt wird.

Einkünfteermittlung des gewerblichen Mitunternehmers, Ergänzungsbilanz.




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