Grotius, Hugo

(Hugo de Groot, 1583- 1645), niederländ. Historiker, Rechtswissenschaftler und Theologe; verfasste außer geschichtlichen Schriften eine Reihe grundlegender völker- und staatsrechtlicher Werke, insbes. über das Recht des Krieges und des Friedens, die Freiheit des Meeres, das Prisenrecht, aber auch kirchenrechtliche Abhandlungen, in denen er u. a. das Verhältnis von Staat und Kirche behandelte. Seine Grundauffassungen sind wesentlich von Gedanken des Naturrechts beeinflusst und Ausdruck christlich-humanistischer Ethik. Seiner Staatsauffassung liegt eine Vertragstheorie zugrunde, ähnlich der Rousseaus im „contrat social“. Sie wird - im Hinblick auf die damaligen staatsrechtlichen Verhältnisse in den Niederlanden - von föderalistischen Tendenzen getragen. Von nachhaltigem Einfluss ist sein Eintreten für eine humanitäre Kriegführung, insbes. den Schutz der Kriegsgefangenen und Geiseln, Frauen und Kinder. Auch finden sich bereits Gedanken über einen Völkerbund; die Rechtfertigung des Krieges wird von G. auf den Fall der Verteidigung gegen Völkerrechtsbruch beschränkt.

Hugo, eigentlich Huygh de Groot, *10.4.1583, f28.8.1645, niederländischer Rechtsgelehrter und Staatsmann, gilt als der Begründer des modernen Natur- und Völkerrechts. G. war einer der ersten Humanisten, Theologen und Historiker seiner Zeit. Sein Hauptwerk ist De jure belli ac pacis libri tres (1623-1625), in welchem er ein überkonfessionelles (nicht mehr moraltheologisches) und zugleich übernationales Völkerrecht entwirft. Er gründet es auf eine allgemeine Rechtstheorie des Naturrechts. So formuliert er Grundsätze wie z.B. den der naturrechtlichen Wahrheitspflicht (bei der Willenserklärung), der Treuepflicht (bei den Verträgen), der Freiheit der Meere und des HandelsG.es. Seine Werke übten eine ausserordentliche Wirkung auf die kommenden Zeiten aus.




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