Güterabwägung

der Vergleich des Wertes zweier Güter. Ist erforderlich, wenn ein Gut nur auf Kosten des anderen gerettet werden kann; dann darf nur das geringerwertige Gut zu Gunsten des höherwertigen verletzt werden (z.B. beim Notstand; Benutzung eines fremden Autos, um Schwerverletzten ins Krankenhaus zu bringen).

vergl. übergesetzlicher Notstand ( a. Notstand).

Grundrechtskollisionen

ist der Vergleich des Werts zweier Güter. Die G. ist vielfach dann erforderlich, wenn von zwei Rechtsgütem nur eines auf Kosten des anderen gerettet werden bzw. sich entfalten kann. Dann darf nur das minderwertige Gut zu Gunsten des höherwertigen verletzt bzw. eingeschränkt werden (vgl. §§ 228, 904 BGB). Lit.: Sass, M., Güterabwägung in der Medizin, 1991




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