Hauptniederlassung

Das Gesetz verlangt, dass jeder Kaufmann eine Niederlassung hat d.h. eine Stelle, wo ihn geschäftliche Mitteilungen erreichen. Ist nun ein kaufmännisches Unternehmen so organisiert, dass es von mehreren Orten aus betrieben wird, so ist der Ort, an dem sich der Schwerpunkt des Unternehmens (z.B. die Geschäftsleitung) befindet, die
H. Die Stützpunkte des Unternehmens an den anderen Orten sind Zweigniederlassungen. Bei Handelsgesellschaften wird der geschäftliche Mittelpunkt des Unternehmens nicht als H. sondern als Sitz bezeichnet (vgl. § 13 HGB).

Niederlassung.

Niederlassung.




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